You are not logged in.

bicitore

Beginner

  • "bicitore" started this thread

Posts: 1

Date of registration: Feb 4th 2011

Thanks: 26

  • Send private message

1

Friday, February 4th 2011, 12:06pm

Authorised to work on a visitor’s permit in terms of section 11(2)?

Hi Leute,

ich habe vor ein paar Monaten einen Arbeitsvertrag für ein bezahltes Praktikum in Südafrika erhalten. Nun wäre alles OK, wenn ich nicht schon 27 Jahre alt wäre. Denn dann scheint es ein bisschen schwieriger zu sein ein Visum zu erhalten.
Eine Mitarbeiterin von der Botschaft in München teilte mir folgendes mit:

Quoted

da Sie schon 27 Jahre sind und ein "work exchange" nur bis 25 Jahre geht, ist die einzige Moeglihckeit fuer Sie auf section 11/2 einzureisen. Anbei sende ich Ihnen die Bestimmungen und Informationen. Wichtig ist, dass Sie Ihr Visum rechtzeitig 4-6 Wochen vor Ablauf der ersten 90 Tage verlaengern. Wenn Sie eine Verlaengerung von dem Dpartment of Home Affairs erhalten haben, duerfen Sie insgesamt (Einreisevisum = 90 Tage und Verlaengerung = 90 Tage) nicht laenger als 180 Tage im Land bleiben. Eine Verlaengerung ist dann nicht mehr moeglich!

und im Anhang (offizielles Staatsdokument) steht folgendes drin:

Quoted

Ausländischen Staatsbürgern, die keinen Antrag auf eine Arbeitserlaubnis stellen können, kann eine Besuchergenehmigung (visitor’s permit) ausgestellt werden wie in § 11(2) des Einwanderungsgesetzes (Immigration Act) in der geänderten Fassung vorgesehen, doch müssen sie eine Erlaubnis vom Leiter des Innenministeriums (Director-General of the Department of Home Affairs) einholen. Diese Erlaubnis kann bei der Einreise in die Republik Südafrika, z.B. am internationalen Flughafen, vom Einreisebeamten ausgestellt werden, der dem ausländischen Staatsbürger dann die Besuchergenehmigung mit dem Vermerk „Authorised to work on a visitor’s permit in terms of section 11(2)“ ausstellt.


Habe ich folgendes nun richtig verstanden?
1) Da ich Deutscher bin, bin ich für 90 Tage von der Visumspflicht befreit und muss kein Visum beantragen?
2) Falls ich einen Reisepass, Arbeitsvertrag und Rückflugticket vorlegen kann erhalte ich bei Einreise am Flughafen Johannesburg ein „visitor’s permit“ ausgestellt?
3) Zusätzlich erteilt mir ein Einreisebeamter am Flughafen Johannesburg einen Vermerk in meinen Pass mit „Authorised to work on a visitor’s permit in terms of section 11(2)“.
4) 6 Wochen vor Ablauf der 90 Tage verlängere ich mein permit, dafür brauche ich Formular BI-1739, Reisepass, Passfoto, Arbeitsvertrag, Rückflugticket, Kontoauszüge, 425 ZAR

Stimmt das alles so? Ich bin mir nämlich ziemlich unsicher, weil ich dann ohne Visum/sichere Bestätigung hinfliege. Bekomme ich bei Vollständigkeit und Korrektheit der Dokumente garantiert ein „visitor’s permit“ + §11(2) ?

Danke & Grüße
26 guests thanked already.

minanca

Beginner

Posts: 4

Date of registration: Jan 17th 2010

Thanks: 32

  • Send private message

2

Friday, February 4th 2011, 4:08pm

Hallo bicitore,
guck doch mal hier: (This term was hidden for guests and not activated Users. To be able to read it you should register!)
Wichtig ist, dass Du nicht länger als 6 Monate bleiben willst.
Und "garantieren" kann ich natürlich überhaupt nichts :-))))

Viele Grüße
minanca
29 guests thanked already.

Ruth84

Beginner

Posts: 1

Date of registration: Dec 23rd 2011

Thanks: 27

  • Send private message

3

Saturday, December 24th 2011, 12:41am

Hallo bicitore,

ich habe vor, ab Februar 2012 für ein halbes jahr nach Südafrika zu gehen, allerdings privat und nicht mit einem Arbeitsvertrag. Ich werde aber zwischendurch auf verschiedenen Farmen gegen Kost und Logis mitarbeiten. Nun bin ich auch bei der Visums-Frage und komm nicht wirklich weiter :)

Hat das bei dir mit dem Visitor`s Permit + §11(2) geklappt? Hast du den Zusatz "Authorised to work on a visitor’s permit in terms of section 11(2)" bekommen? Wenn ja, was hast du dafür benötigt oder nachweisen müssen? Musstest du dafür hier in Deutschland schon irgendwas beantragen oder bekommt man das Visitor`s Permit und den Zusatz amm Flughafen in SA?

Wär super, wenn du oder irgendjemand mir da ein paar Infos hätte, von der südafrikansichen Botschaft bekommt man nämlich nicht wirklich brauchbare Informationen :cursing:

Schon mal im voraus "danke" für alle Antworten
27 guests thanked already.