You are not logged in.

toetske

Intermediate

  • "toetske" is female

Posts: 30

Date of registration: Jul 24th 2011

Location: Flandern BE

Thanks: 47

  • Send private message

21

Sunday, April 15th 2012, 5:46pm

Stimmt! Übersehen... Entschuldigung! Hatte das Datum von uxdo (heute) bemerkt, aber nicht darauf geachtet, dass die anderen Postings schon älter sind. Hoffentlich ist Superborator also wirklilch wieder zu Hause.

Protea-

Beginner

  • "Protea-" is female

Posts: 9

Date of registration: Mar 26th 2012

Thanks: 9

  • Send private message

22

Sunday, April 15th 2012, 7:55pm

Temporary Permit / befristete Aufenthaltsgenehmigung

Ich wollte mal aus eigener Erfahrung eine Mitteilung zum Antrag für eine befristete Aufenthaltsgenehmigung geben. Ursprünglich hieß es immer mal, dass es reicht, wenn man Kapital in einer bestimmten Höhe nachweisen kann. Also, dass man eine Aufenthaltserlaubnis z.B. für 4 Jahre bekommen kann, wenn man Kapital in Höhe von R 20 000 x 48 Monate nachweisen (z.B. durch einen Kontoauszug mit rd. 100.000 Euro bzw. bei Ehepaaren 200.000 Euro oder entsprechendes Vermögen z.B. durch Immobilien) kann. Früher gab es auch mal eine Regelung, wenn man in Südafrika ein Haus besitzt, muss man nur R 10.000 nachweisen, weil R 10.000 für ersparte Miete angerechnet werden. Das gilt inzwischen alles nicht mehr.

Die Anträge für die befristete Aufenthaltsgenehmigung werden inzwischen streng nach Gesetz beurteilt.

Dies hat der kontaktierte Beamte in Pretoria bestätigt und auch die südafrikanische Botschaft in Berlin. Es muss ein regelmäßiges monatliches Einkommen erwirtschaftet werden. Man müsste also soviel Bargeld haben, das entsprechend angelegt R 20 000 pro Monat (pro Person) in Zinsen erzeugt werden können oder andere laufende Einkünfte (Rente oder Mieteinnahmen) in dieser Höhe haben. Bei Ehepaaren muss nicht jeder für sich R 20.000 nachweisen, es kann zusammengelegt werden, aber es müssen insgesamt R 40.000 sein.

Das hat mir die Botschaft auf meine Anfrage geschrieben:
Bitte beachten Sie, dass auch bei Ehepartnern jede Person einen Antrag stellen bzw. die vorgeschriebene finanzielle Bedingung erfüllen muss, aber das monatliche Einkommen zusammengelegt werden kann, um mindestens R40.000,- pro Monat zu erreichen (in solchen Fällen ist die Heiratsurkunde einzureichen); folgende Unterlagen können als Nachweis des Einkommens eingereicht werden
1. Nachweis einer Rente, eines unwiderruflichen Jahresrentenbezugs oder Rentenkontos im Herkunftsland des Antragstellers, von der entsprechenden Firma oder Anstalt;
2. Bestätigung von einer Bank oder Kreditinstitut des Antragstellers über Kapitalvermögen und Kapitalzinsen;
3. Grundbucheintrag über Grundbesitz sowie Mietvertrag, der das monatliche Einkommen durch Miete bestätigt.

Für die Daueraufenthaltsgenehmigung gilt weiterhin, das ein Renteneinkommen von R 20.000 für eine Daueraufenthaltsgenehmigung reicht. Der Ehepartner eines Daueraufenthaltsberechtigten bekommt dann auf Antrag eine Aufenthaltsgenehmigung als Familienangehöriger.

Die Botschaft sagt hierzu folgendes:

Wir beziehen uns auf Ihre Anfrage und möchten Ihnen mitteilen, dass einem ausländischen Staatsbürger, der ein unmittelbares Familienmitglied eines südafrikanischen Staatsbürgers oder Daueraufenthaltsberechtigten ist, eine Verwandtengenehmigung (sog. relative’s permit) ausgestellt werden kann, vorausgesetzt der betreffende Staatsbürger oder Daueraufenthaltsberechtigte weist die vorgeschriebene finanzielle Absicherung nach.

Zusammengefasst: Die finanzielle Hürde für eine Daueraufenthaltsgenehmigung ist zur Zeit noch nicht so hoch, allerdings dauert das Genehmigungsverfahren bis zu 2 Jahren. Wer etwas in dieser Richtung vor hat, sollte jetzt einen Antrag stellen, bevor hier eine Gesetzesänderung eintritt.

Ich habe sehr gute Erfahrungen mit der südafrikanischen Botschaft in Berlin gemacht. Die sind sehr hilfsbereit und antworten schnell (am nächsten Tag) auf Anfragen.
4 registered users thanked already.

Users that thanked:

tine61 (Apr 22nd 2012, 4:08pm), uxolo (Apr 15th 2012, 9:50pm), Roti (Apr 15th 2012, 9:05pm), mh_baer (Apr 15th 2012, 8:27pm)


blieni

Beginner

Posts: 11

Date of registration: Apr 20th 2012

Thanks: 3

  • Send private message

23

Friday, April 20th 2012, 2:41pm

Moin

seit 1995 sind wir für 180 Tage/jahr in Sa immer ohne Probleme.. jetzt sogar mit SMS und nie länger als 6 wochen gewartet.

dazu benötigt man:

1. zeit ..um zum department of no affairs zu fahren und sich anzustellen..und Geld R 425,00
2. Ausdruck der wasserrechnung der Municipality
3. Ausdruck eines Statements einer SA-Bank mit Stempel selbiger( summe egal)
4. Rückflugticket welches mit der beantragten Rückreisetermin übereinstimmt
5. Krankenversicherungskarte
... das war es..

wer kein Eigentum oder und kein "non residet account" bei einer SA-Bank hat, hat es sicherlich schwerer

Wann wird der gesetzesvorschlag im Parliament verhandelt ?
!!!Ich erinnere mich an eine Meldung die aufgemacht war wie ein Zeitungsartikel...., die aber WERBUNG von einer großen Immigrations-agentour war und lanciert wurde um Kunden zu gewinnen!!! also Augen auf beim Eierkauf :)

sonnige grüße

P.S: achja ohne großartige Kohle kann man sich von einem Südafrikaner adoptieren lassen !!.. und danach auf Familienzusammenführung machen.. wie man halt will .. Zimbos machen es zur Zeit so... ob das auch für weisse gilt?.. hatte aber schon von solchen Adoptionen gehört ( weisse Rhodesier von Südafrikanern adoptiert , um vor crazy Bob zu entfliehen) :(
1 registered user thanked already.

Users that thanked:

Marchese (Yesterday, 11:13pm)