Wegen der zahlreichen Nachfragen hier noch mal die Infos in deutscher Sprache und mit erweiterten Informationen von IMCOSA
Die Änderungen der südafrikanischen Einwanderungsbestimmungen sind ab Montag, den 26. Mai 2014, in Kraft getreten, und sollen ab sofort Anwendung finden.
Seit unserer Ankündigung vom Februar für den 1. April ist einiges passiert, und das Department of Home Affairs hat sich intensiv mit den schriftlichen Kommentaren aus der Öffentlichkeit beschäftigt. IMCOSA bereitet im Rahmen des Industrieverbandes FIPSA zusammen mit Kollegen ein gerichtliches Vorgehen gegen die neuen Bestimmungen vor. Es bleibt noch abzuwarten, ob die Implementierung aufgeschoben werden kann, um einem möglichen administrativen Chaos entgegenzuwirken. In jedem Fall wird es sinnvoll sein, sich mit den neuen Regelungen vertraut zu machen, und festzulegen, ob und inwiefern man selbst von den neuen Regelungen betroffen ist oderbetroffen sein könnte.
Bitte beachten Sie: Genehmigungen und Anträge, die vor dem 26.5.2014 erteilt oder beantragt wurden, sind nach den bisherigen Regeln zu behandeln und von den Änderungen weitgehend unberührt. Sie können sich gerne bei uns in Bezug auf Ihren Einzelfall versichern.
Es folgt eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen in ihrer endgültigen Fassung. Sie werden sehen, dass seit unserem letzten Newsletter einige Dinge gelöst worden, aber auch einige problematische hinzugekommen sind. Die jetzt vorliegende Version enthält eine Vielzahl von Fehlern und Ungereimtheiten:
Was
Ausländer in Südafrika hinsichtlich der mangelnden Übergangsvorschriften und der überstürzten Implementierung
sofort und negativ beeinflusst ist, dass die neuen Bestimmungen bereits an den Flughäfen Anwendung finden. Personen, die das Land ohne eine gültige Aufenthaltsgenehmigung im Pass verlassen möchten, werden nicht mehr mit einer Geldbuße belangt, sondern für eine
Dauer von 12 Monaten bis 5 Jahren für
undesirable (= unerwünscht) erklärt. Dies passiert unabhängig davon, ob man ggf. eine Verlängerung oder eine neue Genehmigung rechtzeitig beantragt, das Ergebnis aber noch nicht erhalten hat. Beispiel: Eine Person, deren Aufenthaltsgenehmigung am 25. April ablaufen sollte und die am oder vor dem 26. März eine Verlängerung beantragt hat, die noch nicht beschieden wurde, wird bei Ausreise ab dem 26. Mai für die Dauer von 5 Jahren
als unerwünscht deklariert mit der Folge, dass sie über diese Zeit nicht nach Südafrika einreisen darf.
Bei aktuellen Bearbeitungszeiten von 3-4 Monaten ist daher eine Flut von Widerspruchs- und wohl auch Gerichtsverfahren gegen das DHA zu erwarten.
Insgesamt wird erwartet, dass die Prüfung der Anträge strenger sein, weniger Schlupflöcher zulassen wird, und dass ausländische Personen und Arbeitgeber jedenfalls vorübergehend größere Schwierigkeiten haben werden, Genehmigungen zu erhalten oder Ausländer in Südafrika einzustellen. Insbesondere Corporate Permits und Arbeitsautorisierungen sind betroffen und werden ggf. in Zukunft weniger attraktiv für Arbeitgeber sein.
Zusammenfassung der wesentlichen Änderungen:
1. Die regionalen Home Affairs Stellen werden ab dem 02. Juni 2014 nach und nach von Visa und Genehmigungszentralen abgelöst werden. Diese
Visa Facilitation Services (VFS) Centres sollen zunächst in Pretoria, Kimberley und Rustenberg entstehen, am 9 Juni gefolgt von Durban, Bloemfontein und am 18. Juni von George und Johannesburg. Kapstadt soll am 20. Juni folgen und dann Polokwane,
Nelspruit und Port Elizabeth am 23. Juni. Neuanträge auf Aufenthaltsgenehmigungen können dann ausschließlich nach Terminabsprache gestellt werden. Es gibt viel Skeptik und Kritik daran, dass dieser
Teil des Verfahrens vom DHA an einen externen Service Provider übertragen wurde, aber es gibt auch die Hoffnung, dass der Bereich in Zukunft professioneller gehandhabt werden wird, dass Dokumente
eingescanned und sowohl elektronisch als auch in Papierform an das DHA weitergeleitet werden, und dass viele Fehler, korruptes Verhalten, unnötige Verzögerungen und der Verlust von Dokumenten jedenfalls zu einem großen Teil eingestellt werden. Man beachte: VFS wird eine zusätzliche Gebühr iHv R 1 350 pro Person pro Antrag - neben der Home Affairs Gebühr - veranschlagen.
2.
Persönliches Erscheinen:
Alle Antragsteller (ob in Bezug auf Erst- oder Verlängerungsanträge, vor Ort oder im Ausland gestellt), müssen in Zukunft persönlich vor dem DHA / VFS erscheinen, wenn der Antrag eingereicht wird. IMCOSA wird weiterhin das gesamte Antragsverfahren begleiten und vorantreiben, was u.a. regelmäßiges Nachverfolgen, Kommunikation mit dem DHA und die Abholung von Dokumenten und Ergebnissen angeht. Insofern ist eine Vertretung der Antragsteller durch Spezialisten weiter zugelassen.
3.
Offene Fragen - Welche Informationen sind noch nicht publik:
a. Antragsgebühren beim DHA;
b. Finanzielle Anforderungen bei Besucher-, Studien-, langzeit Besuchergenehmigungen oder Genehmigungen für Familienangehörige;
c.Investitionsanforderungen bei Unternehmergenehmigungen (laut Gerücht könnte diese bei R 5 Millionen liegen) inklusive enstprechenden Ausnahmeregelungen;
d. Mindesteinkommen bei Rentnern und Pensionären;
e. Berufliche Kategorien und Klassifizierungen für "Critical Skills Visas" bei befristeten und unbefristeten Genehmigungen. Es gab Andeutungen, dass folgende Berufe als wichtig gesehen werden: Diverse Ingenieurssparten, Landwirte, verschiedene Handwerksgruppen, Wissenschaftler, besonders qualifizierte Projektmanager, Umweltexperten, IT Spezialisten und Wirtschaftsplaner, evtl. Personen mit bestimmten Sprachkenntnissen;
4.
Stolpersteine - wo wird es in Zukunft schwieriger?
a. Studiengenehmigungen gibt es nur noch für Studien an anerkannten Institutionen der höheren Bildung wie Universitäten oder Fachhochschulen oder Grund- und Hochschulen. Es wird keine Studiengenehmigungen mehr für Game Ranger, Surflehrerausbildungen oder dergleichen mehr geben.
b. Lebenspartner von Südafrikanern, Permanent Residents oder Inhabern von Genehmigungen, die Familienbegleitung zulassen, müssen mindestens 2 Jahre mit ihrem Partner gewohnt haben (kürzlich heruntergesetzt von 5 Jahren). Unter anderem muss die Partnerschaft über einen notariellen Vertrag nachgewisen werden. Bei dem Verdacht eines Missbrauchs wird die entsprechende Partnerschaftsgenehmigung umgehend widerrufen.
c. Verlängerungen oder Änderungen von Genehmigungen innerhalb von Südafrika
müssen mindestens 60 Tage vor Ablauf der Genehmigung beantragt werden. Ausnahmen werden in Zukunft nicht mehr zugelassen,
bei Verspätungen muss man das Land verlassen und den Antrag im Ausland stellen.
d. Wenn die neue Genehmigung nicht innerhalb der 60 Tage erteilt wurde, wird Ihr Aufenthalt in Südafrika als illegal angesehen. Sehen Sie auch unsere Ausführungen oben zu der Gefahr, dass Sie als "unerwünscht" deklariert werden, falls Sie das Land vor Erteilung der neuen Genehmigung verlassen müssen. Noch ist nicht klar, ob und wie schnell eine solche Lage rechtlich überprüft oder per Ausnahme umgangen werden kann.
e. Kurzzeit-Arbeitsgenehmigungen werden - anders als gehofft - nicht über 90 Tage verlängerbar sein, was nun gesetzlich manifestiert ist.
f. Personen, die nach Südafrika mit einer Besuchergenehmigung einreisen, dürfen nicht innerhalb von Südafrika eine längerfristige Genehmigung beantragen. Die meisten Anträge werden insofern wohl im Ausland gestellt werden in Zukunft, was zu einer Einschränkung einer gewissen Flexibilität führen wird. Eine Ausnahme gilt für den Fall, dass die Angehörigen der Inhaber von Arbeits- oder Unternehmergenehmigungen ihren Status auf eine Arbeits- oder Studiengenehmigung ändern möchten. NB: Arbeitende Lebenspartner dürfen ihren Status nicht im Land ändern, also z.B. bei einem Wechsel des Arbeitgebers oder eines Unternehmens, bei einem Arbeitsende o.ä.
g. Investoren und Unternehmer müssen mindestens 60% südafrikanische Arbeitnehmer (Staatsangehörige oder Permanent Residents) dauerhaft angestellt haben. Auch wird eine Empfehlung des Department of Trade and Industry (DTI) nötig sein für jeden Antrag, unabhängig wie hoch das geplante Investment ist, oder in welcher Industrie ein Unternehmen angesiedelt ist. Dies wird zu Verzögerungen führen und ein offeneres Ergebnis des Antragsverfahrens zur Folge haben.
h. Das Department of Labour, was historisch unterbesetzt ist und wenig effizient gearbeitet hat, wird eine entscheidende Role spielen bei der Beantragung von generellen Arbeitsgenehmigungen. Wir erwarten insofern, dass mit einer Vorbereitungszeit von 3-6 Monaten pro Antrag gerechnet werden muss. Alle Antragsteller müssen eine Qualifikationsurkunde über die hiesige SAQA-Behörde beantragen und vorweisen, und eine Zugehörigkeit zu einem Berufsverband nachweisen, auch wenn eine Qualifikation oder ein entsprechender Berufsverband gar nicht besteht.
i. Dem Department of Labour wird auch eine entscheidende Rolle bei "Corporate Visas" zukommen, und auch hier werden mindestens 60% Südafrikaner oder Permanent Residents dauerhaft eingestellt sein müssen. Corporate Visas werden auf 3 Jahre beschränkt sein, und Stellen die hier frei werden, werden nicht mehr über Vertreter aufgefüllt werden können.
j. Corporate Worker werden ihren Aufenthalt nicht verlängern können, zu einer anderen Genehmigungsart wechseln können, oder sich für Permanent Residence nach 5 Jahren qualifizieren können. SAQA und die Zugehörigkeit zu einem Berufsstand werden nachgewisen werden müssen (siehe oben), was aber nur wenige Fälle betreffen wird.
k. Es wird keine Toleranz geben gegenüber Ausländern, die die zulässige Aufenthaltsdauer der Genehmigung überschreiten. Bereits bei einem ersten Vergehen kann die Person als "unerwünscht" deklariert werden mit den oben beschriebenen Folgen.
→ Falls Sie, oder einer Ihrer Angestellten derzeit keine gültige Genehmigung im Pass haben und sich in Südafrika befinden, empfehlen wir Ihnen, den Ausgang eines anhängigen Antragsverfahrens in Südafrika
abzuwarten. Sie können auch eine Legalisierung und ein neues Visum in Südafrika beantragen, falls Sie derzeit kein gültiges Visum haben.
5.
Die gute Nachricht - was wird besser:
a. Die lästige Repatriation Fee (Rückführungsgarantie) wurde abgeschafft.
b. Eine Lebenspartnerschaft muss nicht mehr in Südafrika entstanden sein.
c. Bei bestimmten Arbeitskategorien wird es einfacher sein, Arbeitsautorisierungen von bis zu 3 Jahren zu erhalten:
i. Lehrer an internationalen Schulen
ii. Mitarbeiter bei Filmproduktionen
iii. Ausländische Journalisten, die von einer ausländischen Nachrichtenagentur entsandt sind
iv. Professoren und Lektoren
v. Künstler, die in Südafrika schreiben, malen oder Skulpturen herstellen wollen
vi. Personen der Entertainment Branche, die Aufführungen in Südafrika haben
vii. Tourleiter oder Gastgeber solcher Touren
d. Studiengenehmigungen bei Schülern können bis zu 6 / 8 Jahre ausgestellt werden.
e. Der Critical Skills Permit wird andere und evtl. etwas weniger strenge Voraussetzungen haben als seine Vorgänger, der Exceptional Skills Permit und der Quota Work Permit. Man benötigt hier kein Arbeitsangebot, die Genehmigung kann für 5 Jahre ausgestellt werden, und eine Verlängerung ist relativ problemlos zu bewerkstelligen.
f. Die Anforderungen für ein Intra Company Transfer Visa sind mehr oder weniger gleich geblieben, wobei das Visum für 4 Jahre (ehemalig 2) ausgestellt werden kann. Der Antragsteller muss mindestens 6 Monate für den Arbeitgeber gearbeitet haben, bevor ein solches Visum beantragt werden kann.
g. Rentner und Pensionäre können Angehörige einfacher als zuvor mit nach Südafrika bringen.
Abschließend möchten wir Ihnen versichern, dass wir direkt und im Rahmen des Forum of Immigration Practitioners South Africa (FIPSA) ständig im Kontakt mit den höheren Angestellten des DHA und dem
Ministerium sind, um so die bestmöglichen Immigrationsbedingungen und Verfahrensergebnisse für unsere Mandanten zu erzielen. IMCOSA wird Sie über die Website und über Newsletter auf dem Laufenden halten, was die weiteren Entwicklungen angeht.
Mit herzlichen Grüßen und den besten Wünschen
Julia Willand and the (Der Link ist für Gäste ausgeblendet. Um ihn zu sehen, bitte registrieren!) Team