Moin,
also, es hat sich in den letzten Monaten wieder was getan, mittlerweile bin ich glaube ich Exprte für
Visa der Section 11(2).
Einzig
verlässliche Anlaufstelle für Infos bzw den aktuellen Stand der
benötigten Unterlagen ist die Website der südafrikanischen Botschaft in
Deutschland (
www.suedafrika.org ).
Im Falle eines Aufenthalts
von unter 3 Monaten, dann diese Unterseite:
(Der Link ist für Gäste ausgeblendet. Um ihn zu sehen, bitte registrieren!)
Wenn deine Frage sich konkret auf meinen Fall bezieht, das
heisst, Arbeiten dort als jemand in der Film- und Fotoindustrie dann
benötigt man ein Visum nach Section 11(2). Alle Unterlagen lassen sich
dort herunterladen und als jemand in diesem Industriezweig hat man es
"etwas" leichter, da man z.B. keinen Nachweis über ausreichendes
Vermögen etc. vorlegen muss.
Aus Erfahrung kann ich sagen: der
geforderte Brief der Agentur bzw. des "Arbeitgebers" in SA sollte sich
peinlich genau an die Auflistung halten, die nach Buchstaben sortiert
verlangt wird. Uns wurde letztes Jahr 2mal das Visum verwährt weil wir
die Angaben im Fließtext und nicht idiotensicher nach a) b) c) etc
gemacht haben. Die Mitarbeiter der Botschaft sind das absolute Gegenteil
von nachsichtig...
Das ist alles etwas wirr und unkomfortabel, da
man zum Beantragen des Visums z.B. zuerst den Flug gebucht haben muss -
der wiederum bringt einem ja nichts, wenn man das Visum nicht
durchkriegt... Also scharf sind die Behörden jedenfalls nicht auf vor
Ort arbeitende Einreisende...
Was ist
NEU dieses Jahr:
- Visumsanträge müssen
PERSÖNLICH in der Botschaft abgegeben werden
- es muss im Voraus eine
Gebühr überwiesen werden
- Visumsanträge können
maximal 3 Monate vor Einreise abgegeben werden
Bekommt
man die eingeschränkte Arbeitserlaubnis 11(2) kann man vor Ort, also in
Südafrika, einen Antrag auf Verlängerung stellen.
Bei weiteren Fragen helfe ich gerne, dann aber bitte
konkreter Fragen