*ggg* Das Problem kommt mir bekannt vor...
Meine Eltern haben in 1992 zwei Wohnungen in Deutschland als Steuersparmodell erworben. Das hat solange gut funktioniert, wie meine Eltern die Verluste aus "Vermietung & Verpachtung" auf das Einkommen auf der Lohnsteuerkarte verrechnen konnten. Dann wurde mein Vater 1995 ins Ausland versetzt, war somit mehr als 180 Tage im Jahr nicht in Deutschland und daher mit seinem Lohn nicht mehr in Deutschland steuerpflichtig.
Damit war das Steuersparmodell ein echtes Verlustgeschäft ohne jeden Vorteil. Allerdings kann man die Verluste als Verlustvortrag bis zu 10 Jahre ansparen und dann nutzen, wenn man wieder sein gesamtes Einkommen in Deutschland versteuert. Das heißt aber, daß man spätestens nach 9 Jahren zurück kommen muß und im 10. Jahr dann in Deutschland so viel verdient, daß man den Verlustvortrag darauf sinnvoll anrechnen kann.
Da ich schon öfter mit Doppelbesteuerungsabkommen zu tun hatte, halte ich das für ausgeschlossen:
Wenn Kosten abgezogen werden, können dann auch Schuldzinsen von einem in Deutschland aufgenommenen Darlehen für diese Immobilie abgezogen werden?