Ich kann dir zu diesem konkreten Punkt nichts sagen, aber ich kann dir als Beispiel mitteilen, dass auf unserer letzten Reise mit Lufthansa ein Gepäckstück beim Transport/Handling ca. 5-10cm der Aussenhülle aufgeschlitzt wurde. Es ging nichts weiter kaputt, aber der Koffer hat seine Funktions als Südafrika-Begleiter aufgeben müssen
Da wir dies der Lufthansa nicht sofort (innerhalb von 7 Tagen) gemeldet haben, wurde unsere Beschwerde abgelehnt. Keine Ahnung, ob sonst etwas übernommen worden wäre.
Darauf bezieht sich scheinbar diese Versicherung: Schäden am Gepäckstück (oder bei verlorenen Gepäckstücken) oder bei "persönlichen Gegenständen"
R250 Selbstbehalt, maximal R2000 pro Item, total maximal R10000.
Genauer:
"
Personal Belongings - this refers to personal articles other than business equipment, devices (as defined above), valuables and money. For example, the following items will be considered to be 'Personal Belongings':
Clothes
Toiletries
Shoes
Your actual suitcase
Luggage tags
Books
Musical Instruments"
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Ich weiss nicht, inwiefern andere Versicherungen deinerseits bereits solche Schäden abdecken, aber bei einer Summe von R13 scheint mir dies durchaus angemessen zu sein.