Greta, für eine Reiserücktrittsversicherung ist die Art der Buchung - also ob Pauschalreise oder individuell gebucht - nicht relevant. Relevant sind vor allem die zulässigen Gründe für eine Erstattung. Und da sehe ich bei den von Dir vermuteten Fällen leider wenige Chancen.
Denn bei einer vorhandenen Vorerkrankung bestehen nahezu nie Ansprüche, weder bei Reiseunfähigkeit noch im Todesfall.
Dieses heute veröffentlichte Beispiel zeigt, dass selbst der unerwartete Tod des Ehepartners kein Anspruchsgrund ist, nicht einmal bei einer gemeinsam gebuchten Reise.
(Der Link ist für Gäste ausgeblendet. Um ihn zu sehen, bitte registrieren!)
Ich würde an Deiner Stelle die Reise bzw. Reisebausteine auch danach buchen, wie gut sie stornierbar sind. Mietwagen sind über Portale oder direkt bei Verleihern häufig bis 24 Std vor Übergabe kostenfrei stornierbar, bei Buchung im Reisebüro bzw. über Reiseveranstalter gelten längere bzw. teurere Stornierungsmöglichkeiten. Hotels sind über manche Buchungsportale auch länger stornierbar als bei Direktbuchung oder über RV. Bei Flügen dürftet ihr fast immer schlechte Karten haben, denn die stornierbaren Buchungsklassen sind meistens viel teurer als die günstigen Holzklassetickets.