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Beate2 (10. Januar 2017, 17:22)
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kOa_Master (18. Januar 2017, 11:15)
Zitat
Die Gemeindebehörde versendet den Wahlschein mit den beigefügten Briefwahlunterlagen an die Wohnanschrift oder – auf Antrag – an eine andere Anschrift (zum Beispiel Urlaubsanschrift).
Was passiert und wer zuständig, wenn der Wähler seinen Wohnsitz in Südafrika hat und in Deutschland nicht mehr gemeldet ist, konnte man mir spontan nicht verbindlich beantworten.
Im Falle von Auslandschweizern:Was passiert und wer zuständig, wenn der Wähler seinen Wohnsitz in Südafrika hat und in Deutschland nicht mehr gemeldet ist, konnte man mir spontan nicht verbindlich beantworten.
Dann bist Du Auslandsdeutscher und nicht mehr im Wählerverzeichnis eingetragen. Du kannst die Eintragung aber bei Deiner früheren Wohngemeinde (Der Link ist für Gäste ausgeblendet. Um ihn zu sehen, bitte registrieren!) . Und dann gilt fast dasselbe wie für Urlauber.
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Bär (18. Januar 2017, 12:48)
Das ist bei Rückfrage leider relativiert worden - Urlaubsanschrift muss (angeblich) in der EU sein. So recht glauben mag ich das nicht oder die wollen sich das Porto sparen.Zitat
Die Gemeindebehörde versendet den Wahlschein mit den beigefügten
Briefwahlunterlagen an die Wohnanschrift oder – auf Antrag – an eine
andere Anschrift (zum Beispiel Urlaubsanschrift)
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Beate2 (18. Januar 2017, 16:16)
Zitat
Seit 3. Mai 2013 ist eine Regelung in Kraft (BGBl. I S. 962), nach der Auslandsdeutsche wahlberechtigt sind, wenn sie nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben und seit dem Wegzug nicht mehr als 25 Jahre vergangen sind. Andere Auslandsdeutsche dürfen nur dann wählen, wenn sie „aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind“.
Zitat
Sollten Sie Ihren Hauptwohnsitz ins Ausland verlegt oder sich abgemeldet haben, sind Sie leider nicht mehr bei der Landtagswahl wahlberechtigt.
Zitat
Am 24. September findet die Wahl zum 19. Bundestag statt. Bitte entnehmen sie dem (Der Link ist für Gäste ausgeblendet. Um ihn zu sehen, bitte registrieren!) , ob sie wahlberechtigt und was sie unternehmen müssen, um an den Wahlen teilnehmen zu können.
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Kitty191 (10. Mai 2017, 09:58), Viking (10. Mai 2017, 07:17), kOa_Master (10. Mai 2017, 06:01), Bär (9. Mai 2017, 19:37), Beate2 (9. Mai 2017, 19:36)