Neues Gesetz

mysurf
Hallo Leute, evtl. kann mir jemand dazu einen Tipp geben. In ein paar Jahren 50 möchte ich nach SA ziehen. Ein Haus haben wir bereits. Die Einreisebestimmungen kenne ich von verschiedenen Links und Broschüren (beispiel Swissfinance Toni Hug). Aber zwischen Handhabung und Realität ist eventuell ein grosser Unterschied.

Muss z.B ein Ehepaar wirklich pro Person und Monat 25000 Rand deklarieren? 50k sind, wenn das Haus bereits bezahlt sind viel zu viel. Dazu wären solche Lebenshaltungskosten höher als in Europa. Die Kostenstruktur kenne ich in SA sehr gut.

Ich möchte wirklich nicht bis fast 60 warten damit ein solcher Betrag nachgewiesen werden kann. Obschon ich dieses Land und Leute liebe, müsste ich mich schweren Herzens vom Traum in SA zu leben verabschieden.

Hat jemand Praxis Erfahrung? Wohlverstanden ich möcht nicht unten jemandem die Arbeit wegnehmen. Quasi Frührentner welcher als Selbständiger Berater zwischendurch in Europa jobbed.

Gruss
Lothar
wenn du als Selbständiger tätig bist, bist du noch kein Rentner, wo liegt
das Problem? Das Problem könnte allenfalls darin liegen, das du deine
Einkünfte -auch und gerade die außerhalb SA- versteuern müßtest!
mysurf
Danke, aber so wie ich die Situation einschätze werde ich infolge hoher Eintrittsbarrieren nicht Selbständig arbeiten. Mindestauflage von 2.5 Mio Investitionen und bis 3 Angestellte gemäss BEE Gesetz (Black Empowerment). Da lass ich meine Freelancer Tätigkeit lieber gleich sein und werde als "Frührentner" dort leben wollen.

Hier kommt aber die krux, dass hier Auflagen von 25000 ZAR/ Monat / Person, herrschen. Auch das ist ja jenseits von gut und böse.
Wir lebten inkl. allem im 2001 im Monat zwischen 12-16 Kilo (für beide!).
Lothar
Hallo mysurf,

als Freelancer bist du nicht an das -wie du es nennst- BEE Gesetz
gebunden, sondern erst dann, wenn du eine Firma/Betrieb/Unternehmen gründest.

Ich würde auch gar nicht erst versuchen wollen, als sog. Frührentner
(offiziel) dort verweilen zu wollen. Beantrage einfach eine temp. Aufenthalts-
genehmigung. Als Freelancer (inoffiziell) kannst du dann nach wie vor im Rest
der Welt tätig sein, beachte aber die Bedingungen zur Steuerfreiheit.

Wenns dich interessiert, kann ich dir Infos darüber zumailen.
mysurf
Hallo Lothar

ich denke das wäre eine gute Option. Das temp. Visa ist jedoch auf 3 Monate zeitlich beschränkt. Wir konnten es aber einmal auf 1 Jahr max verlängern.

Danke und Gruss
mysurf
Hallo Lothar

ich bin sehr stark daran interessiert. Momentan trage ich sehr viele Infos zusammen. Ich bin am suchen, was für mich der beste Weg wäre folgendes zu erreichen.

Ab 50 ca. für 2-3 nach Kapstadt zu gehen (1 maliger langer Break nach einer harten Arbeitszeit in der IT Industrie). Danach möchte ich zurück und, da ich es mir danach finanziell leisten kann, weniger arbeiten muss. Dies würde ich gerne wiederholen bis ich entweder ein Permanent beantragen möchte oder weiter als Weltenbürger zwischen 2 Welten jette.

Jegliche Infos begrüsse und schätze ich sehr.

Gruss
Heinz
Lothar
hab dir Infos per PN zugemailt.
mysurf
Hallo Lothar

schon mal besten Dank. Werde die Unterlagen in aller Ruhe studieren.

Eine PN sende ich auch noch.

Gruss
Heinz
matthiasschwalbe
Hallo Mysurf,
du wirst doch wohl bitte in der Lage sein,einen Rentenbescheid oder deutsche Versicherungspolice vorzulegen,wo daraus hervorgeht,wieviel
du Rente im Monat bekommst Augenzwinkern Augenzwinkern Augenzwinkern
Das ganze muss dann sowiso hier in SA von einen amtlichen zugelassenenn Uebersetzer ins englische uebersetzt werden.
Der macht das schon glaube mir Augenzwinkern Augenzwinkern Augenzwinkern
Kostet hier in Jobu 120.-Rand die Seite und vergesse nicht dein polizeiliches Fuehrungszeugniss aus Deutschland-muss auch uebersetzt werden.

LG
Matthias
mysurf
Fast aber nicht ganz. Einen Rentenbescheid habe ich mit 50 noch nicht. Ein Einkommen aus Miete, Versicherungen (in der Schweiz Pensionskassen Vorbezug) und Ersparten könnte ich vorweisen.
Nur, die Frage war ja hier wegen den 25 000 Rand im Monat pro Person. Die machen mir Sorge. 50000 für 2 ist enorm wenn das Haus und Auto in SA bezahlt ist.

Hast du hier noch ein Tipp für mich?

Gruss
Heinz
joubertpark
moin mysurf-- spiele Lotto fröhlich good luck B.
matthiasschwalbe
Hi mysurf,
wenn ich richtig informiert bin,hat man den Passus des monatlichen Einkommen dadurch ersetzt,in dem man jetzt schreibt:"...das Einkommen in ausreichender Form nachgewiesen werden muss"
Einen Betrag in ZAR wurde entfernt.
Google mal ein bischen.Ich habe es irgendwo gelesen,aber weis nicht wo. Sorry !

Gruss
Matthias
mysurf
Sehr gut, diesem Hinweis gehe ich nach. Lotto spielen wie es joubertpark empfiehlt ist sehr hillfreich.

schon mal besten dank

smile
matthiasschwalbe
Das kannste dem Joubertpark doch garnicht so krumm nehmen !
Um diese Uhrzeit wo er das geschrieben hat,sind nun mal die Pensionaere noch nicht so fit-geht mir auch oft so Augenzwinkern unglücklich
afrikafan
Zitat:
Original von matthiasschwalbe
Hi mysurf,
wenn ich richtig informiert bin,hat man den Passus des monatlichen Einkommen dadurch ersetzt,in dem man jetzt schreibt:"...das Einkommen in ausreichender Form nachgewiesen werden muss"
Einen Betrag in ZAR wurde entfernt.
Google mal ein bischen.Ich habe es irgendwo gelesen,aber weis nicht wo. Sorry !

Gruss
Matthias


Hallo,

ich bin jetzt etwas "verwirrt". Hab schon soviel gegoogelt, da wir auch als Vorruhestandsrenter nach Südafrika wollen, nächstes Jahr. Diese 20.000 Rand machen mich noch verrückt. Mal lese ist pro Person und mal pro Ehepaar.
Weiß da jemand schon was definitives? Allerdings gibt es ja auch die Möglichkeit dauerhaft nach SA zu dürfen wegen Verwandschaft. Leider blicke ich da auch nicht so ganz durch was die Begriffe des Verwandschaftsgrades bedeuten. Weiß jemand ob mein Bruder (lebt seit Jahrzehnten in SA) den "richtigen" Verwandschaftsgrad dafür hat?
Je mehr ich google und um so mehr ich auf entsprechende Interseiten komme um so weniger versteh ich :-((
Johannes
Hallo Afrikafan,

die Rente von mindestens R20.000 ist PRO Person - da gibts nichts zu rütteln. Zwar soll es irgendwann erleichtert werden, aber zum jetzigen Zeitpunkt ist das noch Bedingung. Übrigenes MUSS es eine echte Rente oder Pension sein - Zins- oder Mieteinkünfte gelten nicht, da diese ja. u.U. auch mal wegfallen könnten.

http://www.kapstadt.de/southafrica/immig...ntner/index.htm

Mit Daueraufenthalt über Verwandschaftsverhältnisse sieht es wie folgt aus:

Die Ehe-/Lebenspartner von Südafrikanern oder Daueraufenthaltsberechtigten qualifizieren sich für eine Daueraufenthaltsgenehmigung erst, wenn und soweit die Ehe oder Partnerschaft mindestens fünf Jahre lang bestanden hat. Zwei Jahre nach Erteilung der Daueraufenthaltsgenehmigung muss im Falle der nichtehelichen Gemeinschaft der Nachweis erbracht werden, dass die Gemeinschaft noch besteht.

Auch Familienmitglieder im ersten Verwandtschaftsgrad von Südafrikanern oder von Daueraufenthaltsberechtigten haben ein Recht auf Daueraufenthaltsgenehmigung. Zu beachten ist, dass Kinder unter 21 Jahren von Daueraufenthaltsberechtigten innerhalb von 2 Jahren nach dem 21. Geburtstag ihren Status als Daueraufenthaltsberechtigte bestätigen lassen müssen.


Das Verhältnis von Brüdern oder Schwestern zueinander gilt aber oft als "zweites Verwandschaftsverhältnis" - siehe auch:
http://verwandtschaftsformel.know-library.net/ - andere erkennen es als "erstes Verwandschaftsverhältnis"...

Das mit dem Verschwandheitsgrad ist schon ungleich komplexer. Hier musst Du einfach mal mit einem Experten sprechen... Z.B. IMCOSA: Julia Willand: http://www.kapstadt.de/suedafrika-immigration/

Grüsse: Jo
afrikafan
Hallo Jo,


danke für Deine Antwort. So ein Mist unglücklich . Wir haben über 20 Jahre unsere Urlaube in SA verbracht, haben kein Fernweh sondern Heimweh und träumen davon dort zu leben. Meine Eltern haben ihren Lebensabend dort verbracht und hatten ca.15000 Rand jeden Monat als Renteneinkommen, naja und mein Bruder ist Anfang der 70er ausgewandert. Aber wir geben nicht auf, vielleicht klappt es trotzdem, wie auch immer.
Nochmal vielen Dank
afrikafan
Zitat:
Original von matthiasschwalbe
Hi mysurf,
wenn ich richtig informiert bin,hat man den Passus des monatlichen Einkommen dadurch ersetzt,in dem man jetzt schreibt:"...das Einkommen in ausreichender Form nachgewiesen werden muss"
Einen Betrag in ZAR wurde entfernt.
Google mal ein bischen.Ich habe es irgendwo gelesen,aber weis nicht wo. Sorry !

Gruss
Matthias


Hallo,
ich hab mal gesucht und bin hier fündig geworden. Auf dieser Seite links steht unter google-anzeigen *immigration südafrika* und da steht änhliches in einem Absatz dass das mit den 20.000 pro Person geändert werden soll auf 20.000 pro Familie.
Das ist doch ein kleiner Lichtblick, dass der Traum vom Frührenten-Dasein nicht zerplatzt ist. Augenzwinkern