Kira70
Hallo liebe Forumsmitglieder,
mein Mann geht beruflich für zwei Jahre nach Johannesburg und nimmt mich und unsere kleine Tochter mit.
Da ich ja quasi als Hausfrau und Mutter dort bin, wollte ich mal die Frage stellen, inwieweit ich dort eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis bekomme. Oder muss ich alle 3 Monate meine Aufenthaltserlaubnis verlängern?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!
Kira70
Klipdrift
als frau bist due ueber deinem Mann im Land und kannst so lange bleiben bis die Auftenhalsterlabniss ablaeuft, wird in deinem Reispass eingestempelt.. meldet euch ruhig bei uns, weil wir auch in joburg leben und arbeiten...
joubertpark
Hallo, ja meldet euch bei Klippdrift und ihren Männe in Jo'burg,da gibt es immer Freibier und lekkere Bratwurst

Gruß B.
PS. Ich verschwinde erstmal bis Anfang Mai nach Florida in die Wärme-Meer +Strand.
Sarah Pirch
Hallo,
ich habe leider keine Antwort auf deine Frage!
Vielleicht könntest du mir ja helfen!?Ich möchte gerne mit meinem 8-jährigen Sohn nach Südafrika auswandern, leider gestaltet sich die Arbeitssuche sehr problematisch! Ich bin gelernte MTLA (medizinisch-technische-Laboratoriumsassistentin) und will natürlich auch in diesem Beruf arbeiten, bevorzugt für ein deutsches Institut! Hast du vielleicht ein paar Tipps für mich?
Boerewors
Ich habe diesen Link schon 1000 mal gepostet, aber ich tue es trotzdem nochmal.
Deutsche Arbeitsvermittlung:
www.dav.co.za
oder wenn du mal unter den lokalen Anzeigen gucken moechtest
www.jobmail.co.za
Viel Glueck
gecko
Erste Hilfe!
Fuer solcherlei ARBEITSAUFENTHALT und sog. BEGLEITENDE EHEFRAUEN GIBT ES KEINE DAUERHAFTE AUFENTHALTSGENEHMIGUNG. GENAUER GESAGT:
NIEMALS NICHT VON BEGINN AN!!!
Machbar ist ZUNAECHST NUR die TEMPORAERE A.G., die - wie anderer teilnehmer aehnlich lautend gemeldet hat - entweder auf 2 oder max. 3 jahre ausgelegt ist. Mehr ist nicht drin.
Sind die ersten jahre vorbei, kann man weitersehen.
Zu ursachen und nebenwirkungen fragen Sie Robert Mugabe oder Jacob Zuma
Boerewors
Das stimmt was geckoso schreibt. Die Aufenthaltsgenehmigung bleibt nur so lange bestehen wie der Eheman eine Arbeitserlaubnis hat. Sollte das Arbeitsverhaeltnis beendet werden, erlischt auch sofort die Aufenthaltsgenehmigung der Ehefrau. Die Arbeitserlaubnis gilt auch nur fuer die eine bestimmte Arbeitsstelle. Moechte Mann den Arbeitsplatz wechseln, muss er eine voellig neue Arbeitserlaubnis beantragen. Man ist also ein wenig in der Zwickmuehle, sollte also das Arbeitsklima nicht so gut passen, oder es wurden Absprachen nicht eingehalten, muss man entweder das Ambiente schlucken oder das Land wieder verlassen.
gecko
Leider leider ist - nach meinen erfahrungen - DAV keine option in derartigen faellen.
Bei DAV hat nur jemand eine chance, der bereits eine laufende AUFENTHALTS- bzw. ARBEITSGENEHMIGUNG besitzt.
Wer hierzulande noch nicht den fuss in der tuere hat, muss es jedenfalls woanders versuchen.
Das ist allerdings ausgesprochen schwierig...
Boerewors
Das stimmt so nicht. Die DAV hat mich vor 10 Jahren ins Land geholt und alle Permits fuer mich erledigt. Sie sind halt nicht ganz billig. Hat aber der Arbeitgeber seinerzeit bezahlt.
BW