bluelinecage
Hallo,
habe gerade eine Bestätigung für ein Praktikum in Kapstadt bekommen, welches gute 5 Monate dauern wird (Zeitraum Januar bis Juni) und möchte jetzt den Flug buchen und eventuell ein notwendiges Visum beantragen.
Auf der Homepage der südafrikanischen Botschaft scheint der Fall klar zu sein. Bei einem unbezahlten Praktikum (ist bei mir der Fall) wird das Visum am Flughafen ausgestellt, solange der Aufenthalt kürzer als 6 Monate ist.
Wortlaut:
(...Diese Erlaubnis kann bei der Einreise in die Republik Südafrika, z.B. am
internationalen Flughafen, vom Einreisebeamten (im Auftrag des Leiters des
Innenministeriums) ausgestellt werden, der dem ausländischen Staatsbürger dann die
Besuchergenehmigung mit dem Vermerk „Authorised to work on a visitor’s permit in terms of section
11(2)“ ausstellt....)
Als ich jedoch vorsichtshalber nochmal bei der Botschaft angerufen habe, hieß es, dass man bei Nicht-Studenten nicht mehr von einem Praktikum sprechen kann und ich somit eine Arbeitserlaubnis bräuchte (General Work Permit). Dabei spielt es angeblich keine Rolle, dass ich noch bis Ende Februar eingeschrieben bin, da ich nach Abgabe der Diplomarbeit nicht mehr studiere.
Da eine richtige Arbeitserlaubnis sehr schwer zu bekommen ist und von der Unterscheidung Student oder Nicht-Student auf der Seite der Botschaft nirgendwo die Rede ist, kommt mir das irgendwie komisch vor.
Hat jemand von Euch Erfahrungen mit einem Praktikum nach dem Studium in Südafrika gemacht?
Vielen Dank!
Gruß
Jan
habe gerade eine Bestätigung für ein Praktikum in Kapstadt bekommen, welches gute 5 Monate dauern wird (Zeitraum Januar bis Juni) und möchte jetzt den Flug buchen und eventuell ein notwendiges Visum beantragen.
Auf der Homepage der südafrikanischen Botschaft scheint der Fall klar zu sein. Bei einem unbezahlten Praktikum (ist bei mir der Fall) wird das Visum am Flughafen ausgestellt, solange der Aufenthalt kürzer als 6 Monate ist.
Wortlaut:
(...Diese Erlaubnis kann bei der Einreise in die Republik Südafrika, z.B. am
internationalen Flughafen, vom Einreisebeamten (im Auftrag des Leiters des
Innenministeriums) ausgestellt werden, der dem ausländischen Staatsbürger dann die
Besuchergenehmigung mit dem Vermerk „Authorised to work on a visitor’s permit in terms of section
11(2)“ ausstellt....)
Als ich jedoch vorsichtshalber nochmal bei der Botschaft angerufen habe, hieß es, dass man bei Nicht-Studenten nicht mehr von einem Praktikum sprechen kann und ich somit eine Arbeitserlaubnis bräuchte (General Work Permit). Dabei spielt es angeblich keine Rolle, dass ich noch bis Ende Februar eingeschrieben bin, da ich nach Abgabe der Diplomarbeit nicht mehr studiere.
Da eine richtige Arbeitserlaubnis sehr schwer zu bekommen ist und von der Unterscheidung Student oder Nicht-Student auf der Seite der Botschaft nirgendwo die Rede ist, kommt mir das irgendwie komisch vor.
Hat jemand von Euch Erfahrungen mit einem Praktikum nach dem Studium in Südafrika gemacht?
Vielen Dank!
Gruß
Jan