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Pretoria. AFP/BaZ. Die wegen Betrugs und Diebstahls zu fünf Jahren Haft verurteilte Ex-Frau des früheren südafrikanischen Präsidenten Nelson Mandela, Winnie Madikizela-Mandela, muss nicht ins Gefängnis. Am Montag verkürzte Richter Eberhardt Bertelsmann vom Hohen Gerichtshof in Pretoria die im April 2003 verhängte Haftstrafe, von der ein Jahr zur Bewährung ausgesetzt worden war, auf eine Bewährungsstrafe von dreieinhalb Jahren Gefängnis. Er hob die Verurteilung wegen Diebstahls in 25 Fällen auf und hielt nur die Schuldsprüche wegen Betrugs in 43 Fällen aufrecht.
Madikizela-Mandela war gegen das Urteil aus der ersten Instanz in Berufung gegangen. Seine Entscheidung begründete der Richter vor allem damit, dass die Angeklagte die Delikte nicht zu ihrem "persönlichen Vorteil" begangen habe. Er hob zugleich die bedeutende Rolle Madikizela-Mandelas beim Kampf gegen die Apartheid-Herrschaft in Südafrika hervor.
Die 67-Jährige kündigte nach der Urteilsverkündung Berufung ihrer Anwälte gegen die Verurteilung wegen Betruges an. In erster Instanz hatte es das Gericht unter anderem als erwiesen angesehen, dass Madikizela-Mandela und der mit ihr angeklagte Makler und Bankangestellte Addy Moolman die Briefköpfe der Frauenorganisation des Afrikanischen National-Kongresses (ANC), ANCWL, nutzten, um Kredite für nicht existierende Angestellte zu bekommen.
Moolmann wurde 2003 zu einer Haftstrafe von sieben Jahren verurteilt, davon zwei Jahre auf Bewährung. Richter Bertelsmann wandelte die Haftstrafe am Montag in vier Jahre Gefängnis um. Die südafrikanische Justiz befasste sich bereits mehrfach mit der 1996 von Nelson Mandela geschiedenen Politikerin. Im spektakulärsten Fall, der Ermordung eines 14-jährigen ANC-Aktivisten, wurde die frühere "Mutter der Nation" wegen Komplizenschaft bei dessen Entführung verurteilt. Die mehrjährige Haftstrafe wurde jedoch später in eine Bewährungsstrafe umgewandelt.
© 2000 Basler Zeitung
Madikizela-Mandela war gegen das Urteil aus der ersten Instanz in Berufung gegangen. Seine Entscheidung begründete der Richter vor allem damit, dass die Angeklagte die Delikte nicht zu ihrem "persönlichen Vorteil" begangen habe. Er hob zugleich die bedeutende Rolle Madikizela-Mandelas beim Kampf gegen die Apartheid-Herrschaft in Südafrika hervor.
Die 67-Jährige kündigte nach der Urteilsverkündung Berufung ihrer Anwälte gegen die Verurteilung wegen Betruges an. In erster Instanz hatte es das Gericht unter anderem als erwiesen angesehen, dass Madikizela-Mandela und der mit ihr angeklagte Makler und Bankangestellte Addy Moolman die Briefköpfe der Frauenorganisation des Afrikanischen National-Kongresses (ANC), ANCWL, nutzten, um Kredite für nicht existierende Angestellte zu bekommen.
Moolmann wurde 2003 zu einer Haftstrafe von sieben Jahren verurteilt, davon zwei Jahre auf Bewährung. Richter Bertelsmann wandelte die Haftstrafe am Montag in vier Jahre Gefängnis um. Die südafrikanische Justiz befasste sich bereits mehrfach mit der 1996 von Nelson Mandela geschiedenen Politikerin. Im spektakulärsten Fall, der Ermordung eines 14-jährigen ANC-Aktivisten, wurde die frühere "Mutter der Nation" wegen Komplizenschaft bei dessen Entführung verurteilt. Die mehrjährige Haftstrafe wurde jedoch später in eine Bewährungsstrafe umgewandelt.
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