Hallo an Alle
und Danke für die Infos re neuer Einreisebestimmungen!
Ein kleiner Hinweis von meiner Seite: Lebenspartnerschaften, die in Deutschland
geschlossen wurden (1. Lebenspartner Südafrikanisch; 2. Lebenspertner Deutsch)
werden in anderen Ländern unterschiedlich anerkannt. Die Südafrikanische
Botschaft in Berlin erkennt eine deutsche Lebenspartnerschaft (natürlich als
beglaubigte englische Uebersetzung) nicht an. ...
Eine nützliche Zusammenfassung der einzureichenden Dokumente (temporary
residence visa) findet ihr hier:
(Der Link ist für Gäste ausgeblendet. Um ihn zu sehen, bitte registrieren!) .
Bei der Anerkennung der Partnerschaft an der südafrikanischen Botschaft muss
man einiges beachten:
(Der Link ist für Gäste ausgeblendet. Um ihn zu sehen, bitte registrieren!) .
Es kann ein Interview beider Partner vor Ort verlangt werden!Zudem fällt eine Visa-Gebühr von
900EUR an, die normalerweise (bei Verheirateten) nicht anfallen würde.
...
Da die südafrikanische Botschaft in Berlin leider (in meinem Fall) keine
E-Mails beantwortet (ich bekam nach 2 Wochen nur den Hinweis auf die Website)
und telefonisch nicht zu erreichen ist, sollte man auf jeden Fall Eigeninitiative
und Geduld mitbringen!
Alles Gute
und viel Glück beim Beantragen der Visa!
Für weitere Hinweise / Erfahrungsberichte / einfachere Lösungswege zu diesem Thema wäre ich dankbar!
Hallo zurück :-)
Meine Erfahrungen in Sachen Lebenspartnerschaft sind ein bisschen positiver. Die deutsche Lebenspartnerschaft wird indirekt schon anerkannt, und zwar als Nachweis dafür, dass es sich um keine "Fake-Partnerschaft" zum erschleichen einer Einwanderungserlaubnis handelt.
Aber ich stimme mit der Aussage überein, dass es für gleichgeschlechtliche Partner/innen deutlich unangenehmer ist, den Antrag zu stellen, als für heterosexuell verheiratete Paare, da man seine Partnerschaft "nachweisen" muss. (Nachfolgendes Verfahren gilt übrigens auch für heterosexuelle Paare, die nicht verheiratet sind):
Zu den Dingen, die man bei der deutschen Botschaft vorlegen muss gehört folgendes:
- Regulärer Visumsantrag für den Partner (hier genau raussuchen welches Formular es ist) - häufig ist es das Formular DHA-1738 und alle dazugehörigen Unterlagen (med. Gutachten etc)
- Affidavit Formblatt, dass beide Partner bei einem Commissioner of Oath unterschreiben müssen (Form 1712A). Dieses Unterschreiben findet in der Botschaft statt, und zwar während eines getrennt stattfindenden Interviews der Partner. Das geht schnell und unkompliziert. Man braucht keinen extra Termin hierfür. Es bringt nichts, dass Formblatt vorher ausgefüllt mitzubringen und z.B. schon in ZA bescheinigt bekommen zu haben, da es trotzdem noch einmal in der Botschaft ausgefüllt werden muss. (Berliner Regelung). Man muss übrigens zwei Jahre später in ZA die Partnerschaft erneut nachweisen, und zwar mit dem Formular 1712b.
- Der "sponsoring Partner" (der bereits eine Aufenthaltserlaubnis für ZA besitzt, oder der Hauptvisumsantragssteller ist), muss noch ein Unterstützungsschreiben formulieren, d.h. bestätigen, dass er/sie den Partner finanziell unterstützt und versorgt, und dass der Partner bei ihm/ihr wohnt.
- Ein notariell beglaubigter Partnerschaftsvertrag ist das absolut wichtig (ohne geht es nicht). Googelt oder fragt Euren Anwalt nach einem "Cohabitation Agreement". Aus diesem Vertrag muss u.a. hervorgehen, dass Ihr
* mind. schon zwei Jahre als Paar zusammen lebt (die zwei Jahre sind wichtig!!!)
* nicht anderweitig verheiratet seid
* die Partnerschaft exclusive ist, d.h. Ihr nicht mehrere Partner habt und auch haben wollt
* einen gemeinsamen Hausstand habt und auch in Zukunft haben wollt
* wie ihr mit Vermögenswerten/Einkommen usw. umgeht
der Vertrag muss von einem Notar beglaubigt werden (d.h. Eure Unterschriften). Und das ganze wird dann wiederum z:b. vom Landgericht Berlin mit einer Apostille (Beglaubigung) versehen. Wenn der Vertrag selbst in englischer Sprache ist, muss dann nichts mehr übersetzt werden.
- Die Lebenspartnerschaftsurkunde, samt beglaubigter Übersetzung (es gibt seltsamerweise keine englische Urkunde bei den Standesämtern). Wie schon gesagt, der Nachweis der Lebenspartnerschaft muss vorgelegt werden und bestätigt vor allem die Ernsthaftigkeit der Partnerschaft.
- Der Visumsantrag hat in unserem Fall nur 52€ gekostet.
Für alle die schon länger zusammen leben und noch nicht in einer LP sind: Selbstverständlich kann man in ZA heiraten (auch gleichgeschlechtlich). Diese Ehe wird in Deutschland als LP eingetragen. Infos dazu findet Ihr auf der Website der deutschen Botschaft in ZA. Aber auf die Schnelle hilft es nicht, da auch hierfür die Zweijahresfrist gilt. Unter zwei Jahren muss wohl immer die Bescheinigung 1712a ausgefüllt werden.
Adi
p.s.: Dies sind meine Erfahrungen und keine rechtlich verbindlichen Aussagen. Die Mitarbeiter auf der Botschaft sind wirklich sehr freundlich und sie helfen gerne weiter. Wie immer gilt, wie man in den Wald ruft, so schallt es heraus. Ich habe schon mehrfach erlebt, dass jemand die Leute angeschrieen hat und sich dann wunderte, dass nix ging. Schön blöd.