Tja, in der Tat braucht man nur umschreiben lassen, wenn man die permanent residency besitzt und sich seit länger als 1 Jahr in RSA aufhält.
Aber da könnte ich glatt wieder durch das Raster fallen, falls ich sie jemals erhalte, denn ich werde immer regelmäßig wieder in Deutschland sein und ggf. dort auch noch offiziell meinen Hauptwohnsitz haben.
Da würde ich erhebliche Probleme in DE bekommen, als Deutscher mit einem SA-Führerschein herumzufahren.
Ich habe aber gehört, dass man beim Umschreiben seinen alten FS behalten kann.
Bleibt nur:
- Bei Kontrollen in SA nie mitteilen, dass man die permanent Residency besitzt und seit einem Jahr da ist.
- nie länger als 1 Jahr in SA bleiben mit der Permanent residency
- neuen SA-Führerschein machen und verschweigen, dass man einen Ausländischen hat.
- Versuchen, den internationalien umschreiben zu lassen, ohne die Scheckkarte abzugeben. :p
Nochmals:
Unmittelbar nach Erhalt der permanent residence kann man den südafrikanischen Führerschein sofort beantragen. Hierzu benötigt man eine Übersetzung des deutschen FS, welche man gegen Gebühr (ZAR 360,00) z.B. beim deutschen Generalkonsulat in Kapstadt erhält.
Mit dieser Übersetzung begibt man sich z.B. zum Western Cape Traffic Department (CBD Cape Town) und erhält dort ein Dokument, mit welchem man bei jedem örtlichen Traffic Department den südafrikanischen FS beantragt. Man erhält dann sofort einen vorläufigen und nach einigen Wochen den "richtigen" FS.
Den deutschen Führerschein dürfen südafrikanische Behörden nicht vernichten oder einziehen oder dergl.
Bei Kontrollen "nie mitteilen, dass man die permanent residence besitzt "???
Ach ja, und wenn man Sie nach der SA Identity Card fragt, verneint man, da man ja deutscher Staatsbürger ist, dann kommt die Frage nach dem Pass und voila, da ist das Visum permanent residence eingeklebt. Sie können natürlich auch die südafrikanische Identity Card beantragen, haben aber dann weitere Probleme, wenn Sie z.B. einen neuen deutschen Pass /Personalausweis beim deutschen Generalkonsulat beantragen. In dem Fall benötigen Sie von DHA einen Nachweis einer Nichtbeantragung der südafrikanischen Staatsangehörigkeit....
Sie können keinen neuen SA-FS machen, wenn Sie bereits einen zuvor erhalten haben!
Sie können keinen internationalen FS in einen südafrikanischen FS umschreiben lassen. Der internationale FS ist nur gültig in Zusammenhang mit dem nationalen Dokument.
Wenn Sie die permanent residence haben und unverändert deutscher Staatsangehöriger sind, können Sie problemlos mit dem südafrikanischen FS in Deutschland fahren. Sie müssen sich dann bei Bedarf mit Ihrem Pass ausweisen als Nachweis Ihres Wohnsitzes. Wenn Sie allerdings eine Hauptwohnung in Deutschland haben, müssen Sie den deutschen FS besitzen.
P.S: Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland behalten, werden Sie Probleme bekommen bei der Beantragung der permanent residence. Sie können bei Wohnsitznahme im nichteuropäischen Ausland keinen deutschen Zweitwohnung mehr haben. Diese Zeiten sind mit dem neuen deutschen Melderecht vorbei. In Ihrem Personalausweis wird vermerkt "Keine Hauptwohnung in Deutschland" (und ohne Hauptwohnung kann man in Deutschland auch keine Zweitwohnung haben).
Wozu eigentlich noch einen deutschen Wohnsitz, wenn man sich um die permanent residence bemüht???