Erst einmal hallo,
also wie du gleich sehen wirst habe ich bereits die botschaft kontaktiert mit folgendem ergebniss siehe unten. Ich hoffe dir damit etwas weiter helfen zu können.
MfG
philipp
Ps: Einige leute sind hier wirklich mal ziemlich unverschämt und wirken sehr großkotzig!
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich benötige für den Zeitraum vom 15 Februar bis zum 15 Juni ein
Toristen Visum. Ich besuche in Südafrika eine Sprachschule. Mein
Aufenthalt beträgt 3,5 Monate.
Hiermit möchte ich das dafür nötige Visum beantragen.
Falls es probleme gibt, stehe ich Ihnen gerne jeder Zeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren,
wir beziehen uns auf Ihre Anfrage und bitten Sie um folgenden Informationen
fuer die Zusendung der noetwendigen Antragsformulare bzw.
Einreisebestimmungen:
- Ihre Staatsbuergerschaft und Alter;
- genaue Dauer des Sprachkurses;
- Dauer des eventuellen Urlaubs bevor oder nach dem Sprachkurses;
Bei Rueckfragen sind wir auch telefonisch zu erreichen.
MfG
Konsularabteilung
Botschaft der Republik Südafrika
Tiergartenstr. 18
10785 Berlin
Tel: 030/22073-0 (Montags bis Freitags; 14:00 -16:30)
Fax: 030/22073-202
Email:
konsular@suedafrika.org
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Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen dank für Ihre schnelle Antwort.
- Meine Staatbürgerschaft ist - Deutsch; - Ich bin 19 Jahre Alt; - Ankuft ám 17.02.06;- Anfang Sprachkurs 20.02.06 Ende 12.05.06 und danach noch Aufenthalt zum Reisen bis zum 28.05.06.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp
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konsular@suedafrika.org> schrieb am 22.11.05 17:00:12:
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Sehr geehrte Damen und Herren,
wir beziehen uns auf Ihre Email und moechten bestaetigen, dass deutschen Staatsbuergern kein Visum fuer ein Studium bzw. Sprachkurs mit Aufenthalt bis zu neunzig (90) Tage in der Republik Suedafrika bevor Abreise beantragen muessen. Die Voraussetzungen fuer das entsprechende bis zu neunzig (90) Tage befristete Aufenthaltsgenehmigung, die bei der Einreise bzw. Flughafen erteilt wird, sind:
- ein gueltiger Reisepass mit mindestens 30 Tage gueltigkeit nach der Ausreise, mit zumindest einer (1) freien Seite fuer Sichtvermerke;
- ein Rueckflugticket;
- Unterlagen bzw. Bestaetigung von der suedafrikanischen Universitaet/ Sprachenchule bzgl. der genauen Art und Dauer des Studiums.
Weiterhin, moechten wir Ihnen mitteilen, dass bei einem Aufenthalt laenger als drei (3) Monate, ein Antrag auf Verlaengerung der befristeten Aufenthaltsgenehmigung, die bei der Einreise erteilt wurde, vor Ort bei einem Buero des Innenministerium (Department of Home Affairs) in der Republik Suedafrika gestellt bzw. genehmigt werden kann. Kontaktdetails aller diesen Bueros finden Sie unter:
(Der Link ist für Gäste ausgeblendet. Um ihn zu sehen, bitte registrieren!)
Nur bei einem Studium bzw. Sprachkurs laenger als drei (3) Monate, muss einer Studiumerlaubnis bevor Einreise in die Republik Suedafrika bei uns beantragt werden.
Bei Rueckfragen sind wir auch telefonisch zu erreichen.
MfG
Konsularabteilung
Botschaft der Republik Südafrika
Tiergartenstr. 18
10785 Berlin