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Wer zahlt die Provision bei einem Flugausfall, wenn die Reise über einen Drittanbieter gebucht wurde? Der EuGH hat nun geurteilt, dass die Airline auch die Vermittlungsgebühr erstatten muss.
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Bär (12. September 2018, 20:40)
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Flugverbindung von einem Mitgliedstaat in einen Drittstaat mit Umsteigen in einem anderen Drittstaat, die Gegenstand einer einzigen Buchung war: Das Luftfahrtunternehmen, das den ersten Teilflug durchgeführt hat, ist verpflichtet, den Fluggästen einen Ausgleich zu leisten, wenn es bei der Ankunft des zweiten Teilflugs, der von einem Luftfahrtunternehmen von außerhalb der Gemeinschaft durchgeführt wurde, zu einer großen Verspätung gekommen ist
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Luftfahrtunternehmen müssen ab der Veröffentlichung ihrer Preisangebote im Internet die Mehrwertsteuer auf Inlandsflüge sowie die Gebühren für Kreditkartenzahlung angeben. Ebenso müssen sie die Check-in-Gebühren angeben, wenn keine andere, kostenfreie Art des Check-ins angeboten wird
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toetske (29. April 2020, 00:04), gatasa (26. April 2020, 12:18), sunny_r (24. April 2020, 22:21), Blinki (24. April 2020, 00:18), Bär (23. April 2020, 21:24), Beate2 (23. April 2020, 15:44), nellymops (23. April 2020, 15:27), Tutu (23. April 2020, 14:03)
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Ein Gericht entschied jetzt: Wer zu spät kommt, fliegt nicht mit – auch wenn der Flieger noch da ist.
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Die von den zurückgeholten Reisenden verlangten Pauschalsummen für die Flüge seien zulässig und auch in der Höhe rechtens gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Wenn ein Flug um mehr als eine Stunde vorverlegt wird, gilt er als annulliert. ... Passagiere hätten also Anspruch auf die in der Fluggastrechteverordnung vorgesehene Ausgleichszahlung.
Bei uns war es so. Wir hatten einen Flug FRA-CDG-JNB. Die erste Teilstrecke wurde auch um ein paar Stunden vorverlegt, wir konnten daher den gesamten Flug kostenlos stornieren. Allerdings weiß ich nicht, ob Fristen zu beachten sind. Daher sicherheitshalber nachfragen, denn der 31.10. ist ja schon eine Weile her.Geändert wurde der Teilflug SZG - FFM von 19.10Uhr auf 14.40Uhr DEP
FFM-CPT blieb unverändert.
Das Annullierungsrecht müsste doch eigentlich für den gesamten Flug bis CPT gelten ?
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Krabbe (21. Dezember 2021, 16:48)
Servus und danke für die Information.Bei uns war es so. Wir hatten einen Flug FRA-CDG-JNB. Die erste Teilstrecke wurde auch um ein paar Stunden vorverlegt, wir konnten daher den gesamten Flug kostenlos stornieren. Allerdings weiß ich nicht, ob Fristen zu beachten sind. Daher sicherheitshalber nachfragen, denn der 31.10. ist ja schon eine Weile her.Geändert wurde der Teilflug SZG - FFM von 19.10Uhr auf 14.40Uhr DEP
FFM-CPT blieb unverändert.
Das Annullierungsrecht müsste doch eigentlich für den gesamten Flug bis CPT gelten ?
Ich hab es auch gesehen..Gerade kam die Meldung in der Tagesschau. Da wurde aber betont:
.... besteht ein Anspruch, wenn man nicht vorher informiert wurde.
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kOa_Master (19. Januar 2022, 22:14), Krabbe (21. Dezember 2021, 21:12)
Soweit ich das sehe, steht die schriftliche Begründung des heutigen EUGH-Urteils noch aus, mal sehen ob sie mehr Klarheit bringt.
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Piepsi (20. Januar 2022, 10:04), chrissie2006 (22. Dezember 2021, 11:30), corsa1968 (21. Dezember 2021, 21:56), Krabbe (21. Dezember 2021, 21:54)
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Ein Flug verspätet sich, das kommt vor. Doch die Info-Mail der Lufthansa ist missverständlich, rasch ist der Flug unbeabsichtigt storniert. Was können Lufthansa-Kunden dann tun?
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Tutu (20. Januar 2022, 14:03), Yogihase (20. Januar 2022, 13:34), Pfadfinderin (20. Januar 2022, 12:13), Piepsi (20. Januar 2022, 10:07), ZA-Freund (19. Januar 2022, 22:35), Anne (19. Januar 2022, 22:21), Blinki (19. Januar 2022, 22:11), Bufi (19. Januar 2022, 21:26), SarahSofia (19. Januar 2022, 21:23), corsa1968 (19. Januar 2022, 21:20), Sella (19. Januar 2022, 21:16)
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Tutu (8. Februar 2022, 16:25), Blinki (3. Februar 2022, 19:29), kOa_Master (3. Februar 2022, 18:36), Anne (3. Februar 2022, 17:43), Sella (3. Februar 2022, 17:18)
Verpasst ein Fluggast infolge überlanger Wartezeit an der Sicherheitskontrolle des Flughafens seinen Flug, kann er Entschädigung für entstandene Kosten des Ersatzflugs verlangen, wenn er sich gemäß den Empfehlungen des Flughafens rechtzeitig beim Check-In eingefunden und von dort ohne erhebliche Verzögerungen die Sicherheitskontrolle aufgesucht hat.
Quelle: (Der Link ist für Gäste ausgeblendet. Um ihn zu sehen, bitte registrieren!)
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Aber ist ein Streik eigentlich höhere Gewalt? Wir haben mal bei dem Zivilrechtsprofessor Ansgar Staudinger von der Universität Bielefeld nachgefragt: Er meint, die Streiks seien der Risikosphäre der Fluggesellschaft zuzurechnen. Die Folgen entschädigungslos auf Fluggäste abzuwälzen, lasse sich nicht rechtfertigen.
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Blinki (3. August 2022, 21:06), Phil_ (3. August 2022, 10:40), petersa (3. August 2022, 07:30), DurbanDirk (3. August 2022, 01:21), corsa1968 (3. August 2022, 00:07)
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